Service
/ Bildungsurlaub
Eine berufliche Weiterbildung absolvieren, ohne dafür Urlaub einreichen zu müssen? Bei uns als anerkannte Bildungseinrichtung im Rahmen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) ist das möglich.
Da Bildung Ländersache ist, gelten für jedes Bundesland die jeweiligen Ländergesetze. Entscheidend ist nicht der Wohnort, sondern der Ort an dem sich der Arbeitsplatz befindet.
Alles was Sie über Anspruch, Antrag und Anerkennung Ihres Bildungsurlaubs oder Ihrer Bildungszeit wissen müssen, finden Sie unten dem folgenden Link Informationen zur Bildungszeit BaWü
Für Beschäftigte in Baden-Württemberg haben wir die wichtigsten Dokumente hier bereitgestellt:
/ Aufstiegs-BAföG
Die VWA Baden ist nach DIN EN ISO 9001-2015 zertifiziert.
Eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beinhaltet
Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit,
ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über
die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen.
Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten,
Unterhaltsbedarf etc.).
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und
vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren
erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. 40 Prozent der Förderung erhalten
Sie als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW
über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 40 Prozent des zu diesem
Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren erlassen.
Detaillierte Informationen und
Fördervoraussetzungen finden Sie unter http://www.aufstiegs-bafoeg.de/
/ Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge
Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei
der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche
Lehrgänge, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur
Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse
oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein
berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF). Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
(SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium
/ QualiScheck in Rheinland-Pfalz
Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Eine Förderung durch den QualiScheck oder die Bildungsprämie ist abhängig vom Einkommen.
/ Förderung durch den Arbeitgeber
Manche Arbeitgeber sind bereit, die berufsbegleitende Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell oder in anderer Form (z. B. Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung) zu fördern. Es ist deshalb grundsätzlich zu empfehlen, den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Weiterbildung zu informieren und Möglichkeiten einer Förderung individuell zu erörtern.
/ Steuerliche Möglichkeiten
Die Aufwendungen für das Studium an der VWA können als Werbungskosten bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das Finanzamt.
Montag bis Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |