Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachfachwirt wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach derPrüfungsordnung der Steuerberaterkammer. In den Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern sind im Wesentlichen identische Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerfachwirt-Prüfung festgelegt (siehe Zulassungsvoraussetzungen: https://www.stbk-nordbaden.de/beruf-ausbildung/steuerfachwirtin.html
Informieren Sie sich rechtzeitig über die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen und den organisatorischen Ablauf der Prüfung. Informationen hierzu finden Sie im Internet u. a. unter http://www.stbk-nordbaden.de.
Die Steuerberaterkammer Düsseldorf z.B. veröffentlicht auf ihrer Seite http://www.stbk-duesseldorf.de auch die Aufgabenstellungen früherer Prüfungsklausuren.
Sollten Sie Fragen zur Prüfung und zu den Voraussetzungen haben, steht Ihnen Herr Dorm für den Kammerbereich Nordbaden unter Tel. 06221/183077 gerne zur Verfügung.
Nicole Franke-Schucker
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