Die Zulassung zur Prüfung
ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft:
Steuerfachangestellte
Eine mit Erfolg abgelegte Prüfung als Steuerfachangestellte/r und danach
zum Ende des Monats, der der schriftlichen Prüfung vorausgeht, eine
hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren auf dem
Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater,
Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer,
Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft,
Rechtsanwaltsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle.
Gleichwertige Ausbildung/kaufmännische Ausbildung
Zur Prüfung ist auch zugelassen, wer nach einem erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen
Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Bankkaufleute) bis
zum Ende des Monats, der der schriftlichen Prüfung vorausgeht, mindestens vier
Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei
Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer,
vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich
praktisch tätig gewesen ist.
Ohne gleichwertige
Ausbildung
Zugelassen wird ebenfalls, wer keine gleichwertige
Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der der
schriftlichen Prüfung vorausgeht, mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet
des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens vier Jahre bei einem
Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten
Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist…
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