Das Fortbildungsseminar „Fachassistent Rechnungswesen und Controlling“ bereitet
auf die Prüfung vor. Die Prüfung wird vor den Prüfungsausschüssen der
Steuerberaterkammern abgelegt. Zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk Ihr
Arbeitsort liegt.
Für diese Prüfungen gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von
Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Rechnungswesen
und Controlling. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kammer nach den für Ihren
Prüfungszeitraum maßgebenden Bestimmungen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen (i.d.R. im Oktober) und einem
mündlichen Teil (i.d.R. Ende Januar/Anfang Februar).
In der schriftlichen Prüfung bearbeiten Sie eine 4-stündige Klausur.
Die mündliche Prüfung soll 30 Minuten je Prüfungsteilnehmer nicht
überschreiten. In diesem Prüfungsteil soll die Fähigkeit dokumentiert werden,
praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen zu können.
Der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Rechnungswesen
und Controlling liegt ein
bundeseinheitlicher Anforderungskatalog zur näheren Bestimmung der
Inhalte der Fachassistenten-Prüfung zu Grunde.
HINWEIS: Der Anforderungskatalog dient in erster Linie als Orientierungshilfe.
Die Aufgliederung der Prüfungsinhalte kann schon wegen der schnell
fortschreitenden Entwicklung auf einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend
sein. Die Anmerkungen mit Spiegelstrichen stellen keine abschließende
Aufzählung dar, sondern sollen nur auf besonders zu beachtende Teilbereiche
hinweisen.